A. Mit Eingabe vom 5. Januar 2017 liess A___, vertreten durch RA C___, beim Obergericht Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen das Departement Gesundheit und Soziales erheben. Gleichzeitig beantragte sie in jenem Verfahren, welches beim Obergericht unter der Nummer O4V 17 2 eingeschrieben ist, die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung. Mit Verfügung vom 24. Januar 2017 gewährte der vorsitzende Obergerichtsvizepräsident lic. iur. Walter Kobler A___ im Verfahren O4V 17 2 die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung.