Mit Entscheid vom 19. August 2016 genehmigte die Einzelrichterin des Kantonsgerichts im Rahmen eines Eheschutzverfahrens eine Vereinbarung der beiden Ehegatten. Darin wurde u.a. festgestellt, dass die Eheleute seit dem 10. Februar 2016 getrennt leben und diese den gemeinsamen Haushalt aufgehoben haben.