7.2 Der Beschwerdegegner 1 lässt dagegen einwenden, dass er nicht über den eigenen Ausstand entschieden habe. Das Ausstandsbegehren sei entweder durch Anfechtung der Endverfügung zu erheben oder dann sei der Ausstand der Rekursinstanz zu beantragen, die dafür einen Zwischenentscheid zu fällen habe. Dies habe der Beschwerdeführer vorliegend getan.