6.2 Die Beschwerdegegner 2-4 bestreiten die vorgeworfenen Verfahrensfehler. Auch könnten nach ihrer Einschätzung daraus keine Ausstandsgründe nach Art. 8 VRPG geltend gemacht werden. Zudem bestätigen diese, im vorliegenden Fall als Mitarbeiter/innen des Veterinäramts ausschliesslich im Auftrag und nach Weisungen des Beschwerdegegners 1 gehandelt zu haben.