Bei der mündlichen Verhandlung vom 18. Januar 2018 warf der Beschwerdeführer den Beschwerdegegnern 1-3 zusätzlich vor, dass diese die Bundesverfassung und die EMRK verletzt hätten, weil sie Durchsuchungen der Betriebsräume des Beschwerdeführers ohne schriftliche Anordnung durchführten. Im Weiteren habe das Veterinäramt nach der Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 3. Juli 2017 kurzerhand ihre Kontrollberichte vom 20. Februar 2017, 24. Februar 2017 und 10. April 2017 umgeschrieben.