Das Verwaltungsverfahren strotze geradezu von Verfahrensfehlern. Dazu gehörten beispielsweise unsorgfältige, schikanöse Kontrollen, einseitige Kontrollberichte inklusive ungehöriger und unzulässiger Bemerkungen, Kontrollhandlungen in Abwesenheit der Betroffenen, widerrechtliches Mitnehmen von Originalakten, Nichtbehandeln von Sistierungsbegehren, widersprüchliches und somit treuwidriges Verhalten in Bezug auf den vermeintlichen Interessenskonflikt, unzulässige Einvernahmen ohne Beachtung des Verfahrensrechts, Nichtbeachtung von Ausstandsgründen sowie der Verdacht auf Amtsmissbrauch. Wenn sich die Vielzahl an wiederholten rechtlichen Fehlleistungen nicht