die entsprechenden Belege liefern, hätte er innerst kürzester Zeit keine Kunden bzw. Geschäftspartner mehr. F___ werde vom Beschwerdegegner 1 in ein Dilemma gedrängt, welches sich nur durch Aufgabe der Tierhaltung [Wohnort], sei es durch ein ungerechtfertigtes Tierhalteverbot oder durch wirtschaftlichen Ruin lösen lasse. Weil der Beschwerdegegner 1 nicht über das Sistierungsbegehren entschieden habe, habe dieser eine Rechtsverweigerung begangen. Andererseits sei sein Verhalten in Bezug auf die vermeintliche „unzulässige Mehrfachvertretung“ als treuwidrig zu bezeichnen. Die Vollstreckungsverfügung gründe nur auf Vermutungen, wobei keine Beweise geliefert würden.