Der Beschwerdegegner 1 habe sich zur Aussage hinreissen lassen, dass der Kaufvertrag unglaubwürdig sei. F___ sei gebeten worden, sich zu diesem Vorwurf zu äussern, obwohl er zu Beginn des Verfahrens ausdrücklich darauf hingewiesen worden sei, dass keine Anschuldigungen im Raum stünden. Bei der Frage 41 habe sich klar und deutlich gezeigt, dass es dem Beschwerdegegner 1 um Vorabklärungen für das Strafverfahren gegangen sei. Im Weiteren Gesprächsverlauf habe der Kantonstierarzt nachgefragt, wer sonst verantwortlich sein soll und erklärt, dass er gezwungen sei, gegen F___, A1___, A2___, A3___ und A4___ Strafanzeige einzureichen.