Es ist offensichtlich, dass sich aus der Kleidung Rückschlüsse auf die Mitarbeit von Mitgliedern der Familie des Beschwerdeführers auf dem Landwirtschaftsbetrieb ziehen lassen können. Insofern war die Beschreibung der Bekleidung in den betreffenden Kontrollberichten weder deplatziert noch deutet diese auf eine abschliessende wertende Meinungsbildung der Beschwerdegegner 2 und 3 hin.