4.2 Es war Aufgabe des Veterinäramts, im Rahmen der Sachverhaltsabklärung zu ermitteln, ob der Beschwerdeführer noch immer als Tierhalter einzustufen ist oder nicht. Wie die Vorinstanz zu Recht im angefochtenen Entscheid festhält, hat der Kontrollbericht (auch) die Funktion einer Bewertung, wobei Beschreibungen der Kleidung und der Ausrüstung von Angestellten in Bezug auf die Frage des Tierhalters von Bedeutung sein können. Es ist offensichtlich, dass sich aus der Kleidung Rückschlüsse auf die Mitarbeit von Mitgliedern der Familie des Beschwerdeführers auf dem Landwirtschaftsbetrieb ziehen lassen können.