Seite 3 zur Stellungnahme zum Protokoll der Befragung vom 10. März 2017 bis zum 29. April 2017 und gewährte F___ eine letzte Frist zur Einreichung der Belege bis zum 6. Mai 2017. H. Mit Schreiben vom 1. Mai 2017 liess sich RA AA___ zum Protokoll der Befragung vom 10. März 2017 vernehmen, wobei er auf mehrere Verfahrensmängel hinwies. Deshalb beantragte er, das Protokoll aus dem Recht zu weisen. Zudem hielt er am Ausstandsbegehren gegen den Kantonstierarzt fest.