Seite 4 H. Die Replik von A___ ging am 10. Oktober 2017 beim Obergericht ein.17 Mit Schreiben vom 17. Oktober 2017 verzichtete das DGS auf eine Duplik und reichte die korrigierten Akten ein.18 Hierzu nahm A___ mit Eingabe vom 1. Dezember 2017 Stellung.19 I. Auf weitere Einzelheiten im Sachverhalt und in den Akten sowie auf die Vorbringen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit für die Beurteilung entscheidrelevant, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen