1. Die Beschwerde von A___ wird gutgeheissen und eine Rechtsverweigerung durch das Departement Gesundheit und Soziales bejaht. 2. Das Departement Gesundheit und Soziales wird angewiesen, über das Rekursbegehren von A___: „In einer superprovisorischen Verfügung sei die unverzügliche Überweisung der in den Ziff. 1, 2, 3, 5, 6, 10, 13, 14 und 15 beschlossenen und nicht rekurrierten Beträge im Gesamtbetrag von Fr. 4‘590.55 zu verfügen“, umgehend einen Entscheid zu fällen.