002, 003 und 006 nicht rechtskonform zustande gekommen seien, weshalb sie nicht in die Berechnung der anrechenbaren Landfläche hinzugezogen werden könnten. Im Weiteren werde die Anzahl zulässiger Geschosse überschritten, und die geplante Terrasse sowie das Dach über dem nördlichen Eingang seien nicht quartierplankonform.