Seite 5 2015 der Stiftung N___ ergebe sich, dass sie jederzeit für eine Arbeit im ersten Arbeitsmarkt empfohlen werden könne. Es sei deshalb damit zu rechnen, dass sie nur vorübergehend Sozialhilfe in Anspruch nehmen müsse. Ohne gültige Aufenthaltsbewilligung seien die diesbezüglichen Arbeitsbemühungen ziemlich aussichtslos.