2. 2.1 Für die A___ wird als Sachwalter mit Einzelunterschrift Rechtsanwalt G___ eingesetzt. 2.2 Das Handelsregisteramt Appenzell Ausserrhoden wird angewiesen, nach Vorliegen der gemäss Art. 20 ff Handelsregisterverordnung (SR 221.411) erforderlichen Belege die Einsetzung des Sachwalters im Handelsregister einzutragen. 3. 3.1 Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf Fr. 2‘000.-- festgesetzt.