115 OR43 kann eine Forderung durch Übereinkunft ganz oder zum Teil auch dann formlos aufgehoben werden, wenn zur Eingehung der Verbindlichkeit eine Form erforderlich oder von den Vertragsschliessenden gewählt war. Der Aufhebungsvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft und bedarf als solches der Zustimmung der Beschwerdeführerin und der D___ AG.44 E___ war in beiden juristischen Personen45 als Vertreter tätig, für die Beschwerdeführerin als einziger Stiftungsrat und für die D___ AG als einzelzeichnungsberechtigtes Mitglied. Aufgrund