Inwiefern die Einvernahmen des damaligen Leitenden Revisors sowie der Stiftungsaufsicht C___ für den vorliegenden Entscheid relevant sein könnten, ist nicht ersichtlich.29 Massgebend und im Wesentlichen zu prüfen ist, ob die Verfügung des Gemeinderats C___ vom 13. Januar 2015 nichtig ist, die Gesetz- und Verhältnismässigkeit der vom Gemeinderat getroffenen Massnahmen, ob Regierungsrat K___ hätte in den Ausstand treten sollen und ob allenfalls ein Missbrauch der Abberufung vorliegt. Für die Beantwortung dieser Fragen erscheinen die beantragten Einvernahmen nicht als unumgänglich. Den Parteien wurde bereits mit Verfügung vom 24. August 2016 angezeigt,