Damit sind die Voraussetzungen für die in Ziff. 3.2 des Dispositivs in Aussicht gestellte Reduktion der Entscheidgebühr nicht gegeben. G. Auf weitere Einzelheiten im Sachverhalt und in den Akten sowie auf die Vorbringen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit für die Beurteilung entscheidrelevant, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 20 Act. 1 21 Act. 6 22 Act. 8 23 Act. 19 24 Act. 24 25 Act. 27 - 29 Seite 5 Erwägungen 1. Formelles