Mit Verfügung vom 13. Januar 2015 berief der Gemeinderat C___ E___ als Stiftungsrat der A___ ab und stellte ihn in seiner Funktion als Stiftungsrat per sofort ein. Als Sachwalter mit Einzelunterschrift setzte er Rechtsanwalt G___ ein. Weiter forderte er das Handelsregister auf, die Abberufung von E___ und die Einsetzung des Sachwalters baldmöglichst zu publizieren. Sodann entzog es einem Rekurs die aufschiebende Wirkung.17