Damit steht fest, dass der zuständige Gemeinderat B___ am 27. Juli 2016 zu Unrecht nicht auf deren Gesuch vom 18. Juni 2016 eingetreten ist und dieser das Gesuch hätte behandeln müssen. Im Folgenden gilt es zu prüfen, wie das Schreiben des Gemeinderats vom 27. Juli 2016 zu qualifizieren ist.