Nachdem sich der Gemeinderat B___ geweigert habe, im Zusammenhange mit der obligatorischen Sicherheitsprüfung der elektrischen Installationen in der Wohnung in D___ GR die Anträge zu behandeln und eine Erbenvertretung zu ernennen, welche im Namen der Erbengemeinschaft die bemängelten Installationen bei einem Fachgeschäft in Auftrag geben könnte, damit anschliessend der Sicherheitsnachweis erstellt werden könne, sei die Beschwerdeführerin im Sinne einer Rechtsverweigerungsbeschwerde an die Vorinstanz gelangt.