spätestens nach 24 Stunden ohne Meldung werden sie zu Hause aufgesucht. Nichteinhalten dieser Verpflichtungen werden mit Kürzungen des Lebensunterhaltgeldes, im Wiederholungsfall mit einer Beendigung des Wohn- und Werkstattexternats sanktioniert. • Der tägliche Besuch der Werkstatt ist Pflicht (im konkreten Fall: Arbeitstraining von 3.5 Stunden täglich). Anfangs Monat werden pro Arbeitstag Fr. 10.-- auf ein Sperrkonto gebucht; wird die Werkstatt nicht besucht, unterbleibt eine Auszahlung.