• Die Beschwerdegegnerin erhält eine Bezugsperson, welche für die Betreuung zuständig ist. Während des Wohn- und Werkstattexternats sind pro Woche mindestens ein Einzelgespräch (häufig in der Wohnung) und ein Gruppengespräch teilnahmepflichtig. Sowohl werktags als auch am Wochenende wird eine telefonische Erreichbarkeit während eines Grossteil des Tages verlangt. Die betreuten Personen müssen zudem täglich Kontakt zur Bezugsperson aufnehmen; spätestens nach 24 Stunden ohne Meldung werden sie zu Hause aufgesucht.