E. Gegen diesen Rekursentscheid richtet sich die von der Beschwerdeführerin am 14. November 2016 erhobene Beschwerde ans Obergericht, mit welcher die Beschwerdeführerin verlangt, der vorinstanzliche Entscheid sei aufzuheben und ihre Verfügung vom 23. September 2014 zu bestätigen. Mit Vernehmlassung vom 15. Dezember 2016 (act. 4) verlangte die Vorinstanz die Abweisung der Beschwerde. Diesem Antrag schloss sich die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 24. Januar 2017 an. Die