B. Am 18. August 2014 stellte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde A___ bzw. deren Sozialhilfekommission ein Kostengutsprachegesuch für das im Anschluss an die stationäre Therapie ab 1. Oktober 2014 für sechs Monate geplante Wohn- und Werkstattexternat in der Institution D___. Die dort angebotene Nachbetreuung richtet sich an Klienten, die nach Seite 2 dem stationären Aufenthalt einer weiterführenden ambulanten Betreuung und Begleitung in der Alltagsbewältigung bedürfen.