A.3 Mit Schreiben vom 27. September 2016 (Bg. act. 5.6.1) teilte das Sozialamt C___ A___ mit, dass man das ihr abgegebene Formular Unterstützungsgesuch noch nicht zurückerhalten habe, weshalb derzeit keine Auszahlung möglich sei. Ausserdem Seite 2 seien Sozialhilfeleistungen subsidiär und vorgängig Entscheide von vorleistungspflichtigen Amtsstellen, z.B. betreffend Stipendien, zu erwirken.