a) des Beschwerdeführers: 1. Es sei festzustellen, dass die Erstellung der angefochtenen Abschreibungsverfügung sowie die Erstellung der weiteren Abschreibungsverfügung vom 10. August 2016 nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 2. Das Departement für Inneres und Soziales sei anzuhalten, in Zukunft gesetzeskonforme Entscheide und Abschreibungsverfügungen auszustellen. 3. Die Sozialbehörden seien durch die Vorinstanz zu verpflichten, umgehend die beiliegende Semester-Rechnung zu übernehmen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde von A___ sei vollumfänglich abzuweisen. Sachverhalt