Seite 11 Duplik vom 9. Februar 2015 nachvollziehbar festgehalten, dass mit mechanischem oder steuerungstechnischem Versagen grundsätzlich zu rechnen sei, ebenso könnten Unfälle oder mutwillige Beschädigungen nicht a priori ausgeschlossen werden. Weil beim Ölabscheider der angefochtene selbsttätige Abschluss fehlt, würde im Havariefall das überschüssige, mit Benzin versetzte Abwasser vom Schacht direkt in die Schmutzwasserkanalisation abfliessen und so in die ARA Altenrhein gelangen.