Ohne eine solche Vorrichtung konnte im Havariefall das Einleiten von öl- oder benzinhaltigem Abwasser mit einer unzulässig hohen Kohlenwasserstoffkonzentration (> als 20mg/l) in die Kanalisation seit jeher nicht verhindert werden. Sobald der Ölabscheider sein Fassungsvermögen von maximal 250 l erreicht hat, fliesst derzeit alles zusätzlich vom Umschlagplatz in den Schacht gelangende Abwasser mitsamt seinem Öl- oder Benzinanteil in die öffentliche Kanalisation ab.