Seite 3 I. Mit Schreiben vom 28. April 2017 liess sich die Beschwerdeführerin zur Fotodokumentation des Augenscheins vom 29. Oktober 2015 vernehmen, wobei sie an ihren Anträgen festhielt und beantragte, den Augenschein zu wiederholen und ein rechtsgenügliches Protokoll zu erstellen.