3.1 Mit der Baubewilligung vom 17. Dezember 2014 (act. 10.III/04) wurde dem Beschwerdeführer gestützt auf Art. 24c RPG erlaubt, den (ab dem Ende der 1985 auf einer Länge von knapp 50m bekiest bewilligten Zufahrtsstrasse) bestehenden Fussweg zum nichtlandwirtschaftlich genutzten Wohngebäude (Assek. Nr. 003) auf einer Länge von 38m