3 - Bebauungsplan gültig bis 1997 - mit dem ab 1997 bis heute geltenden Zonenplan). Seither kann im Bereich des 1985 vorerst nur für landwirtschaftliche Zwecke bewilligten Kiesweges nicht mehr von "umliegenden Bauparzellen" im Sinne der vorerwähnten Baubewilligung gesprochen werden. Die Sachverhaltsgrundlage der mit der Baubewilligung von 1985 ausdrücklich nur unter Vorbehalt eines erneuten Baugesuches und "umliegender Bauparzellen" geschaffenen Vertrauensgrundlage ist mit der Zonenplanänderung von 1997 dahingefallen.