Das begünstigt die künftige Prognose seiner allfälligen erneuten Straffälligkeit, da er an seinem neuen Wohnort nicht mehr direkt mit dem bisherigen Umfeld in der Drogenszene in Kontakt sein wird. Aus der Strafakte ist ersichtlich, dass seit der Erteilung der Niederlassungsbewilligung im Jahr 2006 lediglich zwei Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz verzeichnet sind. Die letzte Verurteilung in diesem Zusammenhang liegt inzwischen über zwei Jahre zurück;