Auch die Verurteilung wegen Drohung im Jahr 2013 stellt kein schweres Gewaltdelikt dar und kann daher nicht dazu führen, daraus auf eine anhaltende Gefährlichkeit von erheblichem Gewicht des Beschwerdeführers zu schliessen. Zudem leidet der Beschwerdeführer nachweislich unter gesundheitlichen Problemen mit der Diagnose einer COPD Schweregrad Gold III. In diesem Stadium ist diese Erkrankung nicht mehr zu ignorieren und führt zu bedeutenden Einschränkungen im Alltag. Die gesundheitlichen Einschränkungen von COPD