Seite 10 c. Die Vorinstanz schützte den vom Migrationsamt verfügten Widerruf der Niederlassungsbewilligung namentlich gestützt auf die zahlreichen Verstösse des Beschwerdeführers gegen die Rechtsordnung. Der Beschwerdeführer sei mehrfach wegen Straftaten verurteilt worden und habe trotz Verwarnungen keine Konsequenzen daraus gezogen. Zudem sei er insbesondere auch nach der Einleitung der Strafuntersuchung wegen versuchter Tötung erneut straffällig geworden.