schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren sowie einer Busse von Fr. 500.-- verurteilt worden war (act. 7/4). Gemäss Schreiben vom 30. September 2015 wurde der Beschwerdeführer auf den 16. November 2015 zum Antritt der Freiheitsstrafe in der Strafanstalt Saxerriet aufgeboten (act. 7/5). Voraussichtliches Vollzugsende ist der 8. November 2020; eine bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug ist frühestens per 5. März 2019 möglich (act. 7/6).