Die auf dem Geoportal für Betrachter ab 1995 zugänglichen Orthofotos helfen im vorliegenden Fall nicht weiter. Die Vorinstanzen stellten auch im Zusammenhang mit der Frage des Erstellungsjahres der anderen Bauten auf die Angaben des Beschwerdeführers zu den jeweiligen Gebäuden ab und verzichteten aus diesem Grund in Bezug auf den Kaninchenstall, den Schafstall, das Vordach sowie das Pumpenhaus auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes.