Seite 13 lange habe die Gemeinde die Bauten toleriert. Die BBK C___ habe nachzuweisen, dass das Treibhaus nicht bereits seit 30 Jahren bestehe. Im Baubewilligungsentscheid habe die BBK C___ seine Gutgläubigkeit bestätigt. Es sei nicht ersichtlich, weshalb er nicht auch in Bezug auf das Gartenhaus, das Treibhaus sowie den Geissenstall gutgläubig gewesen sein soll. Ferner sei auch bestätigt worden, dass keine zwingenden öffentlichen Interessen vorlägen, welche einen Rückbau erforderlich machten.