__ machbar gewesen, den damaligen Gemeindeschreiber ausfindig zu machen und dessen Befragung als Beweisantrag anzubieten. Ihre Kontaktaufnahme mit dem damaligen Gemeindeschreiber habe ergeben, dass dieser zum damaligen Zeitpunkt weder für Auskünfte in Bausachen zuständig gewesen sei noch sich erinnern könne, jemals eine entsprechende Auskunft erteilt zu haben. Die behauptete Auskunft sei damit nicht belegt und die diesbezüglichen Ausführungen zum Vertrauensschutz stiessen ins Leere. Der freiwillige Abbruch des Kaninchen- und Schafstalls ändere nichts an der massiven Überschreitung des zulässigen Höchstmasses an Erweiterungen.