6.2 Damit liegt es auf der Hand, dass die strittige Bestockung mehrere Waldfunktionen erfüllen kann bzw. erfüllt. Ob die strittige Waldfläche, welche die quantitativen Kriterien einhält, auch in besonderem Masse Wohlfahrts- und Schutzfunktionen erfüllt, was vom Beschwerdeführer bestritten wird, kann bei diesem Ergebnis offen bleiben (Art. 2 Abs. 4 Satz 2 WaG e contrario).