__ AG in der Aktennotiz vom 10. Mai 2012 (act. II/13 3a 1), in welcher empfohlen wird, die Bewaldung zu belassen, um das Risiko von Lockergesteinsrutschungen und von Stein-/Felsausbrüchen nicht zu vergrössern. Zudem wird die westliche Sandsteinrippe durch den jahrzehntelangen Blattwurf vor Verwitterung geschützt, was zugleich dabei hilft, Steinschläge zu vermeiden. Des Weiteren hat die Erhebung der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschafts-