Die Fotos auf den S. 35 bis 38 des Protokolls belegen, dass auch der die Ecke einer Waldzunge markierende Jalon Nr. 8 durch die Kronenäste der über 20- jährigen Esche überlappt wird. Dass die Vorvorinstanz sich anstelle einer "Schlangenlinie" hier bei diesem Eckpunkt für eine etwas schematische Abgrenzung entschieden hat, ist einerseits mit Blick auf die erhöhte Rechtssicherheit nicht zu beanstanden, andererseits auch deshalb, weil der bei Pflock 8 einer eher grosszügigen ausgreifenden Abgrenzung bei Pflock 9 eine eher zu eng am Stammfuss des Kirschbaums orientierte Abgrenzung gegenübersteht (vgl. S. 39-43 des Protokolls), welche unberücksichtigt lässt,