es sich deshalb auch oberhalb dieser Felswand nicht bloss um eine isolierte, von Einzelbäumen bestockte Fläche bzw. Hecke handelt. Soweit der Beschwerdeführer diese Feststellung bestreitet und sich dabei auf das Foto Nr. 38 auf S. 42 des Protokolls bezieht, gilt es festhalten, dass die Bestockung oberhalb und unterhalb der westlichen Sandsteinrippe aus topografischen Gründen und aufgrund des unterschiedlichen Alters der einzelnen Bäume unterschiedlich hoch ist und der Kronenschluss nicht zwingend in der Baumkrone erfolgen muss sondern auch in den anderen Baumkronen erfolgen kann.