Seite 11 übernommen hat. Dem Aufwand und den Anforderungen angemessen erscheint ein Honorar aus dem unteren Bereich der Honorarpauschalen (Fr. 1‘000.-- bis Fr. 4‘000.--) in der Höhe von Fr. 2‘200.--, was auch dem angegebenen Zeitaufwand von total 11 Stunden mit einem Stundenansatz von Fr. 200.-- gemäss Art. 19 Abs. 1 AT entspricht. Hinzu kommen die ausgewiesenen Barauslagen von Fr. 104.55 sowie die Mehrwertsteuer von 8%, was insgesamt zu einer Entschädigung von Fr. 2‘488.90 führt.