Sie sei finanziell nicht in der Lage, die Gratiserbschaftsverwaltung im Frondienst (in der Schweiz gemäss EMRK verboten) für die Erbengemeinschaft zu erledigen wie auch kein Dritter (dieser verlange gemäss Tarif das 3-4fache) jemals eine Gratiserbschaftsverwaltung für den Nachlass durchführen werde. Auch sei es ihr finanziell unmöglich, dem Nachlass Geld vorzuschiessen. Der Nachlass schulde ihr noch grössere Geldbeträge und verfüge seit dem Ausscheiden des Erbenvertreters J___ nicht über genügend flüssige Mittel, da die Miterbin F___ sowohl die Aufnahme einer Hypothek wie auch ein Darlehen verweigere.