Auch als Mieterin der Liegenschaft C___ sei die Beschwerdeführerin nicht befugt, für die Erbengemeinschaft als Eigentümerin rechtskräftig zu handeln. F___ verhindere seit einem Jahr die gesetzliche Sicherheitsüberprüfung der Nachlassliegenschaft C___. Das hängige Verfahren vor dem Obergericht beziehe sich nur auf die spanische Nachlassliegenschaft. Wider besseres Wissen schütze der Regierungsrat in seinem Entscheid die Abschiebung der amtlichen Pflichten und Verantwortung. Handlungsfähigkeit in Erbengemeinschaften könne nicht per Gerichtsentscheid hergestellt werden. Erbenvertreter würden im Kanton Appenzell Ausserrhoden vom Gemeinderat B__