Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Gemeinde B___. Zudem sei sie von der Gemeinde B___ für die verlangte formelle Einreichung des Antrags mit Fr. 600.00 und für die durch die Unterlassung der Behandlung provozierte Rechtsverweigerungsbeschwerde mit Fr. 700.00 für die ganz erheblichen Umtriebe zu entschädigen.