2. A___ sei von der Gemeinde B___ AR und /oder dem Staat z.Hd. UBS St. Gallen Konto 431.760 J1 A für die ganz erheblichen Umtriebe zu entschädigen: für die verlangte formelle Einreichung des Antrags mit Fr. 600.-- und für die durch Unterlassung der Behandlung provozierte Rechtsverweigerungsbeschwerde mit Fr. 700.-- sowie die nötig gewordene Beschwerde an das Obergericht mit Fr. 700.--, im Total von Fr. 2‘000.--.* 3. Eventualiter sei der Entscheid vom 31.05.2016 aufzuheben und die Angelegenheit an die Vorinstanz oder die Gemeinde B___ AR zurückzuweisen, um die oben beantragten Schritte anzuordnen.