Seite 18 von der im Kreisverkehr einspurig befahrbaren D___strasse her auf gleichem Niveau und insbesondere ohne Wendemanöver ein- und ausgefahren werden. Dass eine Stützmauer für diese Parkbucht in der erforderlichen Höhe technisch möglich wäre, wurde von den Beschwerdegegnern nicht substantiiert bestritten, zumal sie zunächst beantragt haben, es sei auf das Einholen des von der Beschwerdeführerin dazu beantragten Gutachtens zu verzichten.